Jurafakten - // Lehrer sind rechtlich nicht befugt, die Rucksäcke von Schülern zu durchsuchen. Besteht Verdacht auf eine Straftat, muss die Polizei hinzugerufen werden, um die Kontrolle durchzuführen. // | Facebook
Störende Gegenstände von Schülern konfiszieren - Betzold Blog
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